Corona-Regelungen
Weinverkauf: Es gilt die 2-G-Regelung, das bedeutet Sie brauchen einen Impfausweis oder Genesenen-Nachweis.
Weinproben: Können zur Zeit nur mit der 2-G+ -Regelung durchgeführt werden, das bedeutet Sie brauchen zusätzlich zum Impfausweis oder Genesenen-Nachweis einen maximal 24 Stunden alten negativen Corona-Schnelltest (mit Zertifikat einer Teststelle - ein selbst zu Hause durchgeführter Test kann nicht akzeptiert werden!) Kinder bis 12 Jahre sind von dieser Regel ausgenommen, Kinder & Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahre können ohne Impfung, nur mit negativem Test in die Vinothek kommen. Personen, die bereits eine Booster-Impfung erhalten haben sind von der Testpflicht ausgenommen.
Restaurantbesuche: Auch im Restaurant gilt die 2-G+ -Regelung wie oben beschrieben.
Übernachtungen: Ebenfalls gilt im Hotel die 2-G+ - Regelung, der Test darf bei Anreise max. 24 Stunden alt sein und muss bei längeren Aufenthalten 72 Stunden nach dem letzten Test wiederholt werden. Auch hier gelten die Ausnahmen wie oben beschrieben.
ÖFFNUNGSZEITEN UNSERES WEINVERKAUFS
LIEBE GÄSTE, BITTE BEACHTEN SIE DIE STRASSENSPERRUNG AUS RICHTUNG NORHEIM - EINE UMLEITUNG ÜBER HÜFFELSHEIM IST AUSGESCHILDERT.
NEBENSAISON (Mitte DEZEMBER bis Anfang MÄRZ)
Weinverkauf:
DI - FR: 10.00 bis 16.00 Uhr
SA: 12.00 bis 16.00 Uhr
Montag, Sonn- und Feiertags nur nach Vereinbarung !
HAUPSAISON (MÄRZ bis NOVEMBER)
Weinverkauf:
Montag Ruhetag (nur nach Vereinbarung)
DI bis FR: 10.00 bis 18.00 Uhr
SA, SO und Feiertags: 12.00 bis 18.00 Uhr
Weinausschank auf der Terrasse:
DI bis MI: 10.00 bis 17.30 Uhr
DO bis SA: 12.00 bis 16.30 Uhr
SO: 12.00 bis 17 Uhr
Montag Ruhetag
Für Besuche in unserem Restaurant beachten Sie bitte die hier geltenden Öffnungszeiten.
Bei Weinguts-Veranstaltungen öffnet die Vinothek mit Veranstaltungsbeginn.